Du hast Fragen zum BFD oder zum FSJ? Dann haben wir für dich hier die häufigsten Fragen und die passenden Antworten zusammengestellt. Wenn deine Frage nicht dabei ist, melde dich bei uns!
Bewerbung
Wie bewerbe ich mich für einen Freiwilligendienst?
Du kannst dich bei uns online über unsere Freie Stellen bewerben. Dort findest du eine Übersicht über die freien Plätze und kannst deine Bewerbungsunterlagen hochladen. Du kannst uns aber auch – ganz klassisch – deine Bewerbung per Post schicken.
Sind noch Plätze in meiner Region frei?
In unseren Freien Stellen findest du alle aktuell freien Plätze, die wir besetzen können. Manchmal kommt es aber zu Überschneidungen oder Stellen werden kurzfristig wieder frei (z. B. weil ein_e Freiwillige_r eine Ausbildung beginnt). Daher lohnt es sich auch, uns anzufragen, wenn du keine freie Stelle auf der Seite findest. Wir bearbeiten die Bewerbungen in der Reihenfolge, in der sie eingehen.
In welchen Bereichen kann ich einen Freiwilligendienst leisten?
Es gibt sehr viele verschiedene Einsatzfelder, zum Beispiel in der Pflege, in den sozialen Hilfen oder in der Bildung. Einen Überblick geben wir dir hier.
Bis wann muss ich mich bewerben?
Bei uns kannst du dich jederzeit bewerben. Die meisten Freiwilligen starten zwischen August und Oktober, aber auch danach ist noch ein Einstieg möglich. Allerdings nur, wenn noch Plätze frei sind. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dass du deine gewünschte Stelle bekommst, bewirb dich am besten mindestens sechs Monate vorher. Wie das geht, erklären wir hier.
Muss ich katholisch sein, um einen Freiwilligendienst beim Erzbistum Hamburg zu leisten?
Nein! Unsere Einsatzstellen befinden sich meistens in katholischer Trägerschaft. Das heißt, dort wird Glaube in verschiedenen Weisen gelebt und so erkennbar. Das heißt aber nicht, dass dort nur katholische oder christliche Mitarbeiter_innen arbeiten können. Das gleiche gilt für unsere Freiwilligen. Wir erwarten aber von dir, dass du die christliche Ausrichtung deiner Einrichtung mittragen kannst. Wenn du dazu Nachfragen hast, melde dich gern bei uns!
Bietet das Erzbistum auch Einsatzstellen mit gestellter Unterkunft?
Ja, es gibt Einsatzstellen, die ihren Freiwilligen ein Zimmer oder eine Wohnung für die Dienstzeit zur Verfügung stellen. Diese Stellen sind sehr begrenzt. Deswegen werden sie vorzugsweise an Bewerber_innen aus anderen Regionen vergeben. Du bekommst für deine Unterkunft ansonsten aber einen Zuschuss, mehr Informationen dazu findest du hier.
Ich habe bereits einen Freiwilligendienst geleistet. Kann ich einen zweiten Freiwilligendienst machen?
Das kommt drauf an: Ein FSJ kannst du nur einmal im Leben leisten. Zwei Dienstzeiten lassen sich aber nacheinander kombinieren. Wenn du zum Beispiel schon sechs Monate bei einem anderen Träger einen Dienst geleistet hast, könntest du bei uns bis zu weitere zwölf Monate direkt im Anschluss leisten. Die Zeiten werden dann zusammengerechnet und dürfen am Ende 18 Monate nicht überschreiten.
Das gleiche gilt für den BFD für Freiwillige unter 27 Jahren. Bei BFD-Freiwilligen ab 27 Jahren gilt die Regel, dass zwischen zwei BFD mindestens fünf Jahre liegen müssen. Hast du noch Nachfragen? Kontaktiere uns!
Kann ich einen Freiwilligendienst auch im Ausland machen?
Klar, es gibt auch Freiwilligendienste im Ausland, aber nicht von uns. Es gibt viele verschieden Formen und Formate. Alle katholischen Träger stellen ihre Angebote auf dieser Seite zur Verfügung: https://welt-weit-freiwillig.de.
An wen wende ich mich bei Fragen zu oder Interesse an einem Freiwilligendienst?
Du kannst dich gerne an uns wenden. Wir haben dir unsere Kontaktmöglichkeiten hier zusammengestellt. Natürlich kannst du auch in der Einsatzstelle vor Ort nachfragen, ob du dort einen Freiwilligendienst leisten kannst. Es gibt auch eine Liste mit unseren Einsatzstellen.
Ist der Freiwilligendienst das Richtige für meine akuelle Lebensphase?
Bist du dir noch unsicher, ob ein Freiwilligendienst das Richtige für dich und deine aktuelle Lebensphase ist? Du hast eine Schwerbehinderung oder Anspruch auf Teilhabeleistungen und fragst dich, ob unter diesen Umständen auch ein Freiwilligendienst möglich ist? Deine Erziehungsberechtigten oder du beziehen Sozialhilfen und du willst wissen, wie das Taschengeld vom Freiwilligendienst angerechnet wird? Wir versuchen, dir all das zu beantworten. Melde dich bei uns.
BFD und FSJ
Was ist ein Bundesfreiwilligendienst (BFD)?
Ein BFD ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst für Menschen allen Alters. Die Basis bildet das Bundesfreiwilligendienstgesetz. Alle Grundlagen beschreiben wir hier.
Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)?
Ein FSJ ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst für Menschen bis 26 Jahre. Die Basis bildet das Jugendfreiwilligendienstegesetz, in dem auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) behandelt wird. Alle Grundlagen beschreiben wir hier.
Was ist der Unterschied zwischen einem BFD und einem FSJ?
Für dich macht es keinen großen Unterschied, ob du ein FSJ oder ein BFD leistest. Du hast keinerlei Nachteile gegenüber dem jeweils anderen Dienst.
Beim BFD und FSJ handelt es sich um zwei eigene Formate. Die Zuständigkeiten auf Bundesebene sind unterschiedlich und auch die Finanzierung wird eigenständig geregelt. Am besten kannst du dir die Formate wie zwei verschiedene Töpfe vorstellen, in denen dieselbe Suppe kocht.
Wie lange dauert ein Freiwilligendienst?
Ein Freiwilligendienst dauert mindenstens sechs und maximal 18 Monate. Nur in besonderen Fällen ist ein Dienst bis zu 24 Monate möglich. Hier beschreiben wir den typischen Ablauf eines Diensts.
Brauche ich Vorkenntnisse oder gibt es bestimmte Voraussetzungen?
Ein Freiwilligendienst können alle leisten, die die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben. Manchmal sind bestimmte Stellen aber an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel ein Mindestalter von 18 Jahren oder einen PKW-Führerschein. Das machen wir aber in den Beschreibungen der freien Stellen transparent, sodass du sofort siehst, was die Voraussetzungen in deiner Wunsch-Einsatzstelle sind. Mehr zu den Voraussetzungen schreiben wir hier.
Was bekomme ich für einen Freiwilligendienst?
Du bekommst ein Taschengeld und einen Zuschuss zur Unterkunft. Einige Einsatzstellen bieten Freiwilligen auch eine kostenfreie Unterkunft an, diese Plätze sind aber begrenzt und sehr beliebt. Nach deinem Dienst erhältst du ein Zertifikat und ein Arbeitszeugnis, welche du für zukünftige Bewerbungen nutzen kannst. Bestimmte Sozialleistungen oder Teilhabeleistungen können weiterhin bezogen werden. Eine Zusammenstellung aller Leistungen findest du hier.
Wie hoch ist mein Gehalt im Freiwilligendienst?
Freiwillige erhalten kein Gehalt, sondern ein sogenanntes Taschengeld. Dieser Unterschied ist wichtig, weil es sich beim Freiwilligendienst nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Die Taschengeldzahlungen variieren von Träger zu Träger teilweise stark. Wir orientieren uns an den gesetzlich möglichen Höchstwerten, also an 6% der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die aktuelle Höhe des Taschengelds findest du hier.
Werden die Fahrtkosten zur Einsatzstelle erstattet?
Nein, eine direkte Erstattung findet nicht statt. Alle Freiwilligen erhalten einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss als Teil des Taschengeldes (siehe „Leistungen„). Für Freiwillige mit Einsatzstellen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gibt es sehr attraktive Angebote der Länder und Verkehrsverbünde zur Nutzung von Abo- und Jobfahrkarten und dem Deutschlandticket.
Kann ich während meines Freiwilligendienstes Wohngeld beantragen?
Ja, auch Freiwillige können Wohngeld beantragen, wenn sie dafür die Kriterien erfüllen. Dafür musst du selbst Mieter_in oder Untermieter_in sein und die Miete auch selbst bezahlen. Untermieter_innen können Wohngeld aber nur für den selbst bewohnten Teil der Wohnung beantragen und nur, wenn sie keine Bedarfsgemeinschaft mit ihren Mitbewohner_innen bilden (also keine gemeinsame Haushaltsführung, wie in einer Familie, haben). Wohngeld muss dort beantragt werden, wo du gemeldet bist.
Bin ich während meines Freiwilligendienstes versichert?
Ja, BFD und FSJ sind sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden monatlich in vollem Umfang von der Einsatzstelle gezahlt. Gleiches gilt für die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Natürlich bist du während des Diensts auch beruflich haftpflicht- und unfallversichert, falls mal etwas passiert.
Wie viele Stunden muss ich im Freiwilligendienst arbeiten?
Ein Freiwilligendienst wird in der Regel in Vollzeit absolviert. Die Anzahl der Wochenstunden richtet sich nach der Vollzeit in der jeweiligen Einsatzstelle.
Darüber hinaus gibt es grundsätzlich auch die Möglichkeit, einen Dienst in Teilzeit zu absolvieren. Dies wird im Einzelfall mit der Einsatzstelle abgesprochen, ob ein Dienst in Teilzeit abgeleistet werden kann. Wir unterstützen dich.
Wie viele Urlaubstage habe ich während meines Freiwilligendienstes?
Bei uns haben alle Freiwilligen 30 Tage Urlaub, bezogen auf eine Dienstzeit von 12 Monaten. Leistest du einen kürzeren Dienst, kannst du je Dienstmonat mit 2,5 Tagen rechnen.
Wenn du eine vorliegende Schwerbehinderung hast, erhöht sich dein Urlaubsanspruch um weitere 5 Tage im Jahr. Hierfür benötigen wir einen Nachweis.
Wieso sind im Freiwilligendienst Seminare vorgeschrieben?
Die Freiwilligendienste BFD und FSJ sind Bildungs- und Orientierungsdienste und sie sollen das lebenslange Lernen unterstützen. Deswegen sind die Seminare sind ein wichtiger Bestandteil der Dienste. Mehr zu den Seminaren schreiben wir hier.
Darf ich während meines Freiwilligendienstes einem Nebenjob nachgehen?
Ja, wenn deine Einsatzstelle zustimmt.
Nach dem Dienst
Kann ich meinen Freiwilligendienst verlängern?
Ja, eine Verlängerung ist grundsätzlich bis auf insgesamt 18 Monate möglich. Die Einsatzstelle muss aber mit der Verlängerung einverstanden sein. Dabei spielt auch die Planung mit nachfolgenden Freiwilligen eine Rolle und muss individuell abgesprochen werden.
Erhalte ich ein Zertifikat oder eine Bescheinigung?
Nach einem Dienst erhalten alle Freiwilligen ein Zertifikat und auf Wunsch auch ein Arbeitszeugnis. Mehr dazu schreiben wir unter „Leistungen„.
Wird ein Freiwilligendienst als (Vor-)Praktikum anerkannt?
Bei einigen Ausbildungen oder Studiengängen werden Praxiszeiten vor oder während der Ausbildung oder des Studiums verlangt. Unter Umständen lassen sich dabei geleistete Dienste anrechnen. Das ist aber mit der anerkennenden Stelle (also der Schule, der Hochschule, der Universität und so weiter) zu klären. Zu den dann vermutlich notwendigen Zertifikaten kannst du gern mit uns ins Gespräch kommen.