Abschied

Möglichkeiten zum Dienstende

Bevor wir uns um den Abschied kümmern, sollten Sie die verschiedenen Möglichkeiten kennenlernen, wie ein Dienstende zustandekommt:

Die meisten Freiwilligen beenden ihre Dienstzeit mit einem regulären Dienstende. In der geschlossenen Vereinbarung wird sowohl ein Dienstbeginn, als auch ein Dienstende festgelegt. Ändert sich daran im Laufe des Dienstes nichts, endet der Dienst mit dem vereinbarten Tag.

Nicht selten wird das Dienstende im Verlauf des Dienstes nochmal angepasst. Einige Freiwillige kündigen die Vereinbarung vorzeitig oder vereinbaren mit einer Änderungsvereinbarung ein frühzeitiges Ende. Ebenso kann eine Verländerung des Dienstes (bis max. 18 Monate) vereinbart werden. Bei einer Änderung der Dienstdauer verändern sich auch die verpflichtenden Bildungstage und der Urlaubsanspruch. Dienstzeitverkürzungen und -verlängerungen müssen immer mit uns abgesprochen werden, wir kümmern uns dann um alle Formalien und informieren über die neuen Voraussetzungen.

Abschied gestalten

Das Dienstende sollte von Beginn an im Blick sein. Ein Jahr vergeht dann doch schneller, als erwartet. Weil sich Bildungstage und Urlaubsansprüche mit einer veränderten Dienstdauer ändern können, muss die Planung mit Weitsicht erfolgen. Wird ein großer Anteil des Urlaubsanspruchs mit zum Dienstende genommen, wird dann ein vorzeitiges Dienstende vereinbart und steht dann noch ein benötigtes Bildungsseminar an, bleiben bis zum Dienstende schnell nur noch ein paar Tage.

Als Anleitung sollten Sie darauf achten, dass allen ein angemessener Abschied möglich ist: Die Freiwilligen sollen gut gehen können, das Kollegium sollte stets informiert sein und die Klient_innen sollten ebenfalls in angemessener Weise beteiligt werden. Dafür ist es wichtig, dass die letzten Tage im Dienst transparent gemacht werden und vielleicht kann in einem Anleitungsgespräch thematisiert werden, wie sich die_der Freiwillige einen guten Abschied vorstellt. Zu einem Abschied gehört auch immer Zeit-haben.

Abschlussreflexion

Als Anleitung müssen Sie eine Abschlussreflexion mit der_dem Freiwilligen durchführen. Im Zentrum steht der Reflexionsraum für die Entwicklung der_des Freiwilligen. Darüber hinaus kann dieser Rahmen bei Bedarf und Interesse auch für gegenseitiges Feedback genutzt werden.

Bereiten Sie als Anleitung Feedback für die_den Freiwilligen vor. Fragen Sie aber nach, ob ein Feedback überhaupt erwünscht ist. Sind Freiwillige an einem Feedback interessiert, sollten Sie diesem Interesse mit großer Sorgfalt begegnen. Feedback soll keine Endabrechnung oder Bewertung sein. Im Feedback wird mit der betreffenden Person geteilt, wie diese auf einen selbst wirkt und welche Reaktionen und Gefühle das hervorruft. Als Anleitung ist es auch Ihre Aufgabe im Kollegium nachzufragen und diese Rückmeldungen an die Freiwilligen heranzutragen.

Wenn Sie selbst Feedback zu Ihrer Anleitungstätigkeit von der_dem Freiwilligen erhalten möchten, fragen Sie danach. Erläutern Sie ihr Interesse, z. B. dass Sie persönlich neugierig auf diese Perspektive sind oder dass Sie für die Zukunft gerne an der Ausübung dieser Tätigkeit arbeiten möchten und dafür auf Rückmeldungen angewiesen sind.

Gesprächsleitfaden Abschlussreflexion

Hier finden Sie ein Beispiel-Gesprächsleitfaden für ein Anleitungsgespräch zum Abschluss. Verwenden Sie diesen gerne für das letzte Gespräch oder passen Sie ihn an die eigenen Bedürfnisse an

Zeugnis

Nach Beendigung des Dienstes haben Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst das Anrecht auf ein schriftliches Zeugnis (vgl. §11 JFDG und §11 BFDG). Im BFD muss in jedem Fall ein Zeugnis erstellt und ausgehändigt werden.

Darin enthalten sein müssen mindestens Auskünfte über Art und Dauer des freiwilligen Dienstes, über die Leistung und Führung während der Dienstzeit und es sind berufsqualifizierende Merkmale aufzunehmen (ebd.).
Das Zeugnis wird von den Einsatzstellen erstellt und unterschrieben, da nur dort eine praktische Beurteilung der Freiwilligen möglich ist. Nachfolgend ist der Aufbau eines Zeugnisses skizziert. Mögliche Inhalte können aus der Abschlussreflexion gewonnen werden. Die Beteiligung der
Freiwilligen bei der Erstellung des Zeugnisses ist in jederlei Hinsicht anzuraten. Bei Arbeitszeugnissen handelt es sich um komplexe Dokumente, bei denen es fachlich und rechtlich
viel zu bedenken gibt. Das Arbeitszeugnis zum Freiwilligendienst sollte also auf jeden Fall durch eine erfahrene Person geschrieben oder gegengelesen werde.

Nutzen und Beurteilungskriterien

Freiwillige nutzen die Zeugnisse, um sich bei Arbeitgeber_innen, Schulen, Hochschulen oder Universitäten
zu bewerben. Für die Beurteilung ist es wichtig sich zu vergegenwärtigen:

  • Freiwillige engagieren sich freiwillig in den Dienstformaten FSJ und BFD, welche keine Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse darstellen. Sie dienen u.a. der persönlichen Orientierung.
  • die Freiwilligen starten ohne berufliche Qualifikation oder tiefgreifende Vorerfahrung in den Dienst. Sie bringen ihre Erfahrungen aus dem Schulsystem und eventuell aus Hobbys oder Ehrenämtern mit.
  • Freiwillige arbeiten im Freiwilligendienst in der Regel zum ersten Mal in Vollzeit und lernen die organisatorischen und inhaltlichen Begebenheiten und Anstrengungen erst kennen.

Das Arbeitszeugnis im Freiwilligendienst darf nicht Nachteile für den weiteren beruflichen Werdegang bewirken. Vielmehr gilt es die Kompetenzentwicklung, den erweiterten Horizont und die Engagementbereitschaft zu betonen. Dennoch ist eine Beurteilung der Mitarbeit vorzunehmen und zwar so, dass es einer allgemeinen, den gesamten Zeitraum des Dienstes einschließende, Beurteilung entspricht. Die vereinbarten Lernziele und die regelmäßigen Anleitungsgespräche sind in diese Beurteilung mit einzubeziehen.
Beurteilungen zu folgenden Bereichen sind empfehlenswert:

  • Interesse und Motivation
  • Einarbeitung und Lernbereitschaft
  • Arbeitsverhalten
  • Flexibilität
  • Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Besondere Fähigkeiten, die eingebracht wurden
  • Soziales Verhalten
  • Gesamtresümee

Struktur

Persönliche Daten

  • Name und Geburtsdatum, keine Anschrift
  • Zeitraum der Mitarbeit in der Einrichtung
  • Status als Freiwillige im jeweiligen Dienstformat

Beschreibung der Einrichtung

  • Beschreibung der Einrichtung
  • Beschreibung der Station/Gruppe u. ggf. Zielgruppe
  • Nennung des Freiwilligendienst-Trägers

Beschreibung der Tätigkeit

  • Beschreibung der Tätigkeit der Freiwilligen, ggf. unter Angabe von Schwerpunkten

Beurteilung von Qualifikation und Leistung

  • Beurteilung der Tätigkeit in Bezug auf einzelne Merkmale

Beurteilung zum Sozialverhalten

  • Verhalten gegenüber Klienten
  • Verhalten gegenüber Mitarbeiter_innen
  • Nennung besonderer Fähigkeiten/Entwicklungen

Beurteilung zu berufsqualifizierenden Merkmalen

  • Berufs- oder studienrelevante Einsichten während der Dienstzeit
  • Beurteilung zur Eignung für konkrete Berufe

Gesamtbeurteilung

  • Abschließender Satz zur Beurteilung. Dieser muss von der Leistung zu den vorherigen Beurteilungen passen.

(Art der Beendigung)

  • Nur im Falle einer vorzeitigen Beendigung

Abschlussformel

  • Dank und Grußwort

Unterzeichnung

  • Ausstelldatum und Stempel
  • Unterschrift(en) Einsatzstellenleitung, ggf. Wohnbereichs-/Gruppenleitung, Anleitung

Formulierungen

Auch im Freiwilligendienst sind Arbeitszeugnisse positiv zu formulieren. Weniger gute Leistungen werden nicht direkt benannt, sondern durch Auslassungen beschrieben. Gute Leistungen können durch Verwendung einer Steigerungsform und sehr gute Leistungen können durch die Kombination
einer Steigerungsform mit einem weiteren steigernden Attribut (z.B. stets, jederzeit, ausgesprochen, sehr, äußerst) deutlich gemacht werden. Für den Abschlusssatz ergeben sich dann folgende Möglichkeiten:

…erledigte die ihr/ihm übertragenen Aufgaben…

  • …stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. (Note 1)
  • …stets zu unserer vollen Zufriedenheit. (Note 2)
  • …zu unserer vollen Zufriedenheit (Note 3)
  • …zu unserer Zufriedenheit (Note 4)

Weitere Formalien

Das Zeugnis muss aussagekräftig und wahrheitsgemäß sein. Es sollte sich aber auch durch eine angemessene Kürze auszeichnen und nicht länger als 1,5 Seiten sein. Das Zeugnis wird von der Einsatzstelle direkt an die Freiwilligen verschickt.

Das Zeugnis muss auch eine Aussage zu den besuchten Seminaren machen. Die Freiwilligen erhalten mit der FSJ-/BFD-Bescheinigung ein Beiblatt, auf dem alle Seminare mit Thema und einer kurzen Beschreibung aufgeführt sind. Im Zeugnis sollte ein Verweis auf diese Seminarbescheinigung eingefügt werden, z. B. so:

...hat während des Dienstes an den gesetzlich vorgeschriebenen Bildungstagen teilgenommen. Eine Bescheinigung über die Themen und den Umfang liegt vor.

Dienstmittel abgeben

Schlussendlich müssen zum Dienstende alle ausgegebenen Dienstmittel wieder abgegeben werden. Also z. B. Schlüssel, Kleidung, elektronische Geräte, usw. Hierfür wird es in der Einrichtung mit Sicherheit ein geregeltes Verfahren geben.

Sollten für die Arbeit auch Benutzer_innen-Accounts vergeben worden sein (z. B. für ein E-Mail Postfach oder einen anderen Dienst), muss dieser nach Dienstende gesperrt werden.