Hygienekonzept für Präsenztermine und die Seminararbeit

Stand: 30.08.2022

Zweck, Stand und Geltungsbereich

Um die Freiwilligendienstleistenden, die Einsatzstellen und uns als Durchführende vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu schützen, führt dieses Konzept gemäß der jeweils gültigen Fassungen der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (abgerufen am 21.09..22), der Corona-LVO M-V (abgerufen am 21.09.22) und der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (abgerufen am 21.09.22) die Vorgaben und Regeln auf, an die wir uns als Veranstaltende zu halten haben bzw. die wir uns als ergänzende Vorsichtsmaßnahmen auferlegen.

Dieses Hygienekonzept gilt für die Präsenztermine (Bildungstage) einschließlich der Seminarfahrten (Bildungswochen), die vom Team Freiwilligendienste des Erzbistums Hamburg ausgerichtet werden, ergänzend zu den Bestimmungen in den jeweiligen Bildungseinrichtungen. Im Zweifel gelten jeweils die strengeren Regelungen.

Teilnahmebedingungen

Symptomlosigkeit

Wer Symptome einer Atemwegserkrankung (also z. B. einer Erkältung zeigt), darf nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen bzw. muss sofort nach Hause fahren. Zu diesen Symptomen gehören insbesondere: Fieber, Durchfall oder Erbrechen, Husten, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns oder akute Atemnot. Hierauf wird in der Seminareinladung sowie vor Ort schriftlich hingewiesen.

Personen, die unter behördlich angeordneter Quarantäne stehen, ist eine Teilnahme selbstverständlich ebenfalls untersagt.

Testpflicht

Alle Teilnehmenden und Durchführenden sind verpflichtet, vor Beginn – bei Ankunft am Seminarort – einen vom Team Freiwilligendienste gestellten Selbsttest durchzuführen. Nur wenn der Test negativ ausfällt darf an der Veranstaltung teilgenommen werden. Wir empfehlen einen vorherigen Selbsttest zuhause um mögliche direkte Rückreisen zu vermeiden.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen führen alle Teilnehmenden und Durchführenden unter Aufsicht der Seminarleitung bei Verdacht und vor Veranstaltungsende einen erneuten PoC-Antigen-Selbsttest durch.

Personen aus Risikogruppen

Teilnehmende und Durchführende, die zu Personengruppen gehören, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schwereren Krankheitsablauf haben, sollten nicht oder nur nach einer ärztlichen Risikoabwägung an Veranstaltungen teilnehmen.

Teilnehmende die auf Grund der o. g. Eingruppierung nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, müssen ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag einreichen, um von den Bildungstagen entbunden zu werden.

Maßnahmen

Mund-Nasen-Schutz

Der medizinische Mund-Nase-Schutz (wir empfehlen dringend FFP2-Masken) gehört zu einer der wichtigsten Maßnahmen, um die Eindämmung der Verbreitung des Virus zu unterstützen. Diese Schutzmaßnahme wird von den Seminarleitungen vorort abhängig von den vorhandenen Gegebenheiten vorgeschrieben oder aufgehoben.

Hygiene

Alle beteiligten Personen müssen sich regelmäßig und sorgfältig die Hände waschen (siehe www.infektionsschutz.de/haendewaschen). Es werden an allen Waschbecken Anleitungen zum Händewaschen aufgehängt.

Alle Mitglieder müssen die Hust- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge gehört zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen, wie auch, beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu halten und sich von anderen Personen wegzudrehen.

Kontaktverfolgung

Es braucht, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, zu jeder Veranstaltung eine effektive Kontaktnachverfolgung. Hierin enthalten: das Datum, die Anfangs- und Enduhrzeiten der Veranstaltung, Name und Adresse sowie die Handynummer der Teilnehmenden. Die Aufnahme der Kontaktdaten muss zu Beginn der Veranstaltung passieren. Eine Veranstaltungsteilnahme ohne erhobene Kontaktdaten ist nicht möglich. Diese Listen werden 4 Wochen nach der Veranstaltung vernichtet.

Alle Teilnehmenden sind aufgerufen, sich bereits vor Veranstaltungsbeginn die Corona-Warn-App herunterzuladen und zu aktvieren (inkl. aktiviertem Bluetooth). Diese kann einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten, indem sie den Gesundheitsämtern die Kontaktnachverfolgung erleichtert. Aus diesem Grund wird es zu jeder Veranstaltung auch einen scannbaren QR-Code geben, der die Kontakt-Tagebücher der Teilnehmenden automatisch anonym miteinander verknüpft.

Bildungseinrichtungen

Wir halten uns strikt an die Maßnahmen und Regelungen der jeweiligen Bildungseinrichtung. Ergänzend kommen unsere Regelungen für die Seminararbeit aus diesem Konzept hinzu.

Reinigungen und Sanitärbereich

Die Reinigung von Oberflächen und Räumen erfolgt entsprechend der Vorgaben der Hygieneschutzkonzepte der Bildungshäuser in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden der Beherbergungsbetriebe.

In allen Sanitärräumen müssen Flüssigseifenspender und Einweghandtücher bereitgestellt sein. Dies ist Aufgabe des Bildungshauses, sollte aber durch die Durchführenden kontrolliert werden und bei Mängeln umgehend angezeigt werden. Die o.g. Hinweisschilder auf korrektes Händewaschen sollten, falls nicht durch die Bildungshäuser gestellt, von den Durchführenden mitgebracht und sichtbar aufgehängt werden. An den Türen zu den Sanitärräumen muss darauf hingewiesen werden, dass nur eine der Raumgröße angemessene Zahl an Personen den Raum zeitgleich benutzen darf.

Verzehr von Speisen

Der Verzehr von Speisen erfolgt entsprechend der Vorgaben der Hygieneschutzkonzepte der Bildungshäuser in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden der Beherbergungsbetriebe.

Kommunikation und Dokumentation

Es obliegt den Durchführenden (Seminarleitung), dafür zu sorgen, dass alle Teilnehmenden jegliche Hygieneregeln sorgfältig umsetzen. Der FB FWD ist jeweils verantwortlich für die Einhaltung der behördlichen Regelungen und dieses Konzepts. Für jede Gruppe muss eine Auskunftsperson (im Idealfall die Seminarleitung) benannt sein, die zu den Veranstaltungen anwesend ist und im Falle von Kontrollen Nachfragen beantworten kann.

Alle Teilnehmenden und Durchführenden müssen vor jeder Veranstaltung über die Hygienemaßnahmen aufgeklärt werden. Sie bekommen dieses Konzept zugesandt und über Änderungen kurzfristig informiert werden.

An allen Eingängen der Veranstaltungsräume muss es einen Aushang mit dem Hinweis auf dieses Konzept geben. Dieser Aushang sollte auch über die gängigen, o. g. Hygieneregeln aufklären und darauf hinweisen, dass Nichtfolgeleistung zum Ausschluss aus dem Seminarbetrieb führen kann und damit als Abmahnungsgrund zulässig ist.

Verdachtsfälle

Sollte im Laufe der Veranstaltung der begründete Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung bei Teilnehmenden oder Durchführenden bestehen, sind das örtliche Gesundheitsamt und die Teamleitung Freiwilligendienste und Hausleitung des Bildungshauses zu informieren.

Personen, deren Testung mittels Schnelltest ein positives Ergebnis in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus ergeben hat, sind verpflichtet, sich unverzüglich einem NAT-​Test zu unterziehen und sich unverzüglich auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung dann bis zum Vorliegen dieses Testergebnisses, sich unverzüglich auf ihr Schlafzimmer zu begeben (vorübergehende Isolierung, Einzelzimmer).

Ist das Ergebnis des NAT-​Tests positiv, sind das zuständige Gesundheitsamt, die Teamleitung Freiwilligendienste und die Hausleitung des Bildungshauses hierüber zu informieren und die vorübergehende Isolierung bis zu einer Entscheidung des Gesundheitsamts fortzusetzen. Soweit das Gesundheitsamt individuelle Anordnungen zur Quarantäne trifft, gehen diese vor. Ist das Ergebnis des PCR-​Tests negativ, endet die Pflicht zur vorübergehenden Isolierung.

Konzept zur Verringerung der Aerosol-Belastung

Zweck

Die Übertragung des Sars-CoV-2 durch Aerosole – und damit über die Atemluft – spielt nach aktuellen Erkenntnissen eine große Rolle. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich Personen längere Zeit in demselben Raum aufhalten. Dieses Konzept soll auf allen Veranstaltungen des Team Freiwilligendienste zur Verringerung der Aerosol-Belastung in Innenräumen beitragen.

Lüftung1

Die Verringerung der Aerosol-Belastung kann insbesondere durch gutes und regelmäßiges Lüften erreicht werden. Die Räume, in denen die Veranstaltungen stattfinden, verfügen nicht über raumlufttechnische Anlagen, weswegen die Raumlufterneuerung mittels freier Lüftung erfolgt. Aus diesem Grund sind in den Bildungseinrichtungen Räume nicht zu nutzen, die nicht entsprechend der nachfolgenden Mindestangaben gelüftet werden können.

Spätestens nach 45 Minuten Veranstaltungszeit muss eine Querlüftung des genutzten Raums für 10 Minuten (Winter) bzw. 5 Minuten (Herbst bis Frühling) erfolgen. (Diese Zeitangaben sollen in Erwägung ziehen, dass für einen erfolgreichen Luftaustausch und entsprechend notwendige Luftgeschwindigkeiten ein Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außentemperatur nötig sind. Die Seminarleitung vor Ort ist dafür zuständig, an bspw. warmen Herbsttagen eine längere Lüftung durchzuführen.) Alle Pausen werden ebenfalls zur Querlüftung genutzt.

Zur Querlüftung müssen Öffnungen (Fenster, Türen) an gegenüberliegenden Wänden geöffnet werden. Die Summe der geöffneten Lüftungsfläche sollte dabei 1m² pro 10m² Raumfläche nicht unterschreiten – andernfalls ist die Lüftungszeit entsprechend zu erhöhen. Sollten sich während der Querlüftung Personen im Raum aufhalten, ist eine Lüftungsfläche von 0,35m² pro Person nicht zu unterschreiten – andernfalls müssen die Personen den Raum während der Querlüftung verlassen.

Räume, die keiner intensiven Nutzung (insb. Tagung, Kleingruppenarbeit, gemeinsames Essen) unterliegen, sollten durch kontinuierliche Lüftung (z. B. durch Kippfenster) Luftaustausch erfahren. Für von mehreren Personen geteilte Schlafräume ist ebenfalls empfohlen. Kleine Schlafräume sollten nicht als Aufenthaltsräume dienen.

Aerosol-intensive Tätigkeiten

Für Aerosol-intensive Tätigkeiten, insbesondere bewegungsintensive Spiele, sind eine Verlegung aufs Außengelände oder wenigstens das Tragen der Maske auch an festen Sitzplätzen empfehlenswert.


1 Die Werte in diesem Abschnitt lehnen sich an die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Lüftung. ASR A3.6“ des Ausschusses für Arbeitsstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand Januar 2012) an.