Vereinbarung

Freiwillige, Einsatzstellen und Träger müssen in den Freiwilligendiensten feste Rahmenbedinungen einhalten, diese sind in den Vereinbarungen für ein FSJ oder einen BFD festgehalten. Ein Muster ist hier einsehbar.

Alle Beteiligten im Freiwilligendienst einigen sich bei Vertragsunterschrift auf bestimmte Rahmenbedingungen der Dienste. Das sind zum einen gesetzliche Rahmenbedingungen, aber auch Bedingungen, die sich aus anderen Richtlinien und Qualitätsstandards ergeben. Durch die schriftliche Vereinbarung wissen alle Seiten was voneinander zu erwarten ist, welche Rechte und Verpflichtungen mit der Unterschrift einhergehen und welche Grundlagen für das gemeinsame Arbeiten im Freiwilligendienst gelten.

Die Vereinbarung für einen BFD werden vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vorgegeben. Die Vereinbarung und die Allgemeinen Bedingungen für ein FSJ werden vom Träger vorgegeben. Beide Vereinbarungen unterscheiden sich inhaltlich kaum, sodass bei beiden Dienstformaten von den gleichen Rahmenbedinungen ausgegangen werden kann.

Muster-Vereinbarungen und die aktuell geltenden Allgemeinen Bedingungen für ein FSJ oder ein BFD sind hier einsehbar: